3000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 28. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Energie Cottbus am 13. Dezember 2015 wurden aus dem Halleschen Zuschauerblock Gegenstände geworfen. Zudem wurde in der 86. Minute ein Nebeltopf gezündet.

In der 60. Minute des Drittligaspiels bei Holstein Kiel am 18. Dezember 2015 wurde im Halleschen Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 28. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Energie Cottbus am 13. Dezember 2015 wurden aus dem Halleschen Zuschauerblock Gegenstände geworfen. Zudem wurde in der 86. Minute ein Nebeltopf gezündet.

In der 60. Minute des Drittligaspiels bei Holstein Kiel am 18. Dezember 2015 wurde im Halleschen Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.