3000 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 25. August 2013 rannte ein Zuschauer auf das Spielfeld, als die Partie unterbrochen war. Er wurde von den Ordnern aus dem Innenraum geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 25. August 2013 rannte ein Zuschauer auf das Spielfeld, als die Partie unterbrochen war. Er wurde von den Ordnern aus dem Innenraum geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.