3000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Meisterschaftsspiels beim 1. FC Köln am 7. März 2017 wurde im Münchner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Meisterschaftsspiels beim 1. FC Köln am 7. März 2017 wurde im Münchner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.