28.000 Euro Geldstrafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Von dieser kann der Verein 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB dann bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen.

Vor dem Zweitligaspiel gegen den FC St. Pauli am 20. September 2015 versuchten etwa 50 Braunschweiger Zuschauer, mit Gewalt und unkontrolliert ins Stadion einzudringen. Dabei wurden Ordner körperlich angegangen und einige von ihnen auch verletzt. Erst mit dem Eintreffen der Polizei beruhigte sich die Lage.

Darüber hinaus wurden im Braunschweiger Zuschauerblock während der DFB-Pokalspiele beim SSV Reutlingen am 28. Oktober 2015 und beim VfB Stuttgart am 16. Dezember 2015 jeweils mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Von dieser kann der Verein 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB dann bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen.

Vor dem Zweitligaspiel gegen den FC St. Pauli am 20. September 2015 versuchten etwa 50 Braunschweiger Zuschauer, mit Gewalt und unkontrolliert ins Stadion einzudringen. Dabei wurden Ordner körperlich angegangen und einige von ihnen auch verletzt. Erst mit dem Eintreffen der Polizei beruhigte sich die Lage.

Darüber hinaus wurden im Braunschweiger Zuschauerblock während der DFB-Pokalspiele beim SSV Reutlingen am 28. Oktober 2015 und beim VfB Stuttgart am 16. Dezember 2015 jeweils mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.