25.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von fortgesetztem unsportlichem Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokal-Erstrundenspiels beim FC Kickers Würzburg am 17. August 2014 wurden in der fünften Minute im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Rauchbomben gezündet. Zudem kletterten kurz nach Ende der Verlängerung rund 15 Düsseldorfer Zuschauer über die Innenraumumzäunung und gelangten auf die Tartanbahn, ehe sie nach kurzzeitigen Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst wieder zurück in den Zuschauerbereich liefen.

Darüber hinaus gelang es etwa 30 Düsseldorfer Zuschauern vor dem Zweitliga-Auswärtsspiel beim VfL Bochum am 25. September 2014 Absperrungen zu überwinden und in den Gästebereich zu gelangen. Während des Spiels wurde zudem in der 46., 53. und 69. Minute im Düsseldorfer Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von fortgesetztem unsportlichem Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokal-Erstrundenspiels beim FC Kickers Würzburg am 17. August 2014 wurden in der fünften Minute im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Rauchbomben gezündet. Zudem kletterten kurz nach Ende der Verlängerung rund 15 Düsseldorfer Zuschauer über die Innenraumumzäunung und gelangten auf die Tartanbahn, ehe sie nach kurzzeitigen Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst wieder zurück in den Zuschauerbereich liefen.

Darüber hinaus gelang es etwa 30 Düsseldorfer Zuschauern vor dem Zweitliga-Auswärtsspiel beim VfL Bochum am 25. September 2014 Absperrungen zu überwinden und in den Gästebereich zu gelangen. Während des Spiels wurde zudem in der 46., 53. und 69. Minute im Düsseldorfer Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.