2500 Euro Geldstrafe für Wacker Burghausen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Wacker Burghausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittliga-Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg am 5. Oktober 2013 wurde im Burghauser Zuschauerblock zunächst Rauch unter einer großen Fahne erzeugt. Nachdem diese von den Anhängern entfernt worden war, wurden drei Bengalische Feuer sowie mehrere Böller gezündet. Einige von ihnen flogen in Richtung Spielfeld. Die Partie musste deshalb kurzzeitig unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Wacker Burghausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittliga-Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg am 5. Oktober 2013 wurde im Burghauser Zuschauerblock zunächst Rauch unter einer großen Fahne erzeugt. Nachdem diese von den Anhängern entfernt worden war, wurden drei Bengalische Feuer sowie mehrere Böller gezündet. Einige von ihnen flogen in Richtung Spielfeld. Die Partie musste deshalb kurzzeitig unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.