2500 Euro Geldstrafe für Stuttgarter Kickers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 83. Minute des Drittligaspiels gegen Holstein Kiel am 10. August 2013 wurde einer der Schiedsrichter-Assistenten aus dem Stuttgarter Zuschauerblock angespuckt. Darüber hinaus wurde vor dem Drittligaspiel beim 1. FC Heidenheim am 7. September 2013 aus dem Zuschauerblock des Gästeteams eine Rauchbombe auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 83. Minute des Drittligaspiels gegen Holstein Kiel am 10. August 2013 wurde einer der Schiedsrichter-Assistenten aus dem Stuttgarter Zuschauerblock angespuckt. Darüber hinaus wurde vor dem Drittligaspiel beim 1. FC Heidenheim am 7. September 2013 aus dem Zuschauerblock des Gästeteams eine Rauchbombe auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.