2500 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen Dynamo Dresden am 26. Februar 2017 wurden aus dem Auer Zuschauerblock nach den Treffern zum 0:1 und zum 0:2 jeweils Becher in Richtung des Dresdner Torschützen und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen Dynamo Dresden am 26. Februar 2017 wurden aus dem Auer Zuschauerblock nach den Treffern zum 0:1 und zum 0:2 jeweils Becher in Richtung des Dresdner Torschützen und des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.