2500 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 38. Spielminute des Drittligaspiels zwischen dem Chemnitzer FC und dem FC Erzgebirge Aue am 7. November 2015 wurden im Gästeblock drei Nebelkerzen gezündet, wovon eine in Richtung des Spielfeldes geworfen wurde. Zudem wurden in der 62. Spielminute bei einem Eckball mehrere Becher aus dem Auer Fanblock geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 38. Spielminute des Drittligaspiels zwischen dem Chemnitzer FC und dem FC Erzgebirge Aue am 7. November 2015 wurden im Gästeblock drei Nebelkerzen gezündet, wovon eine in Richtung des Spielfeldes geworfen wurde. Zudem wurden in der 62. Spielminute bei einem Eckball mehrere Becher aus dem Auer Fanblock geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.