22.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt.

In der 46. Minute des DFB-Pokalspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 9. Februar 2016 wurden im Bremer Zuschauerblock circa 15 Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus wurde jeweils vor Anpfiff der Bundesligaspiele bei Borussia Dortmund am 2. April 2016 und gegen den VfL Wolfsburg am 16. April 2016 sowie vor Beginn des DFB-Pokalspiels bei Bayern München am 19. April 2016 Pyrotechnik im Bremer Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt.

In der 46. Minute des DFB-Pokalspiels bei Bayer 04 Leverkusen am 9. Februar 2016 wurden im Bremer Zuschauerblock circa 15 Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus wurde jeweils vor Anpfiff der Bundesligaspiele bei Borussia Dortmund am 2. April 2016 und gegen den VfL Wolfsburg am 16. April 2016 sowie vor Beginn des DFB-Pokalspiels bei Bayern München am 19. April 2016 Pyrotechnik im Bremer Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.