20.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

In der 12. und 16. Spielminute des Bundesligaspiels bei Darmstadt 98 am 12. Dezember 2015 wurde im Berliner Zuschauerblock jeweils eine Rauchbombe gezündet.

Zudem wurde in der 32. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Nürnberg am 16. Dezember 2015 im Berliner Zuschauerblock eine Vielzahl an Feuerwerkskörper abgebrannt und teilweise Richtung Spielfeld geschossen, so dass die Partie für eine Minute unterbrochen werden musste. In der 66. Minute wurden an selber Stelle abermals Feuerwerkskörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

In der 12. und 16. Spielminute des Bundesligaspiels bei Darmstadt 98 am 12. Dezember 2015 wurde im Berliner Zuschauerblock jeweils eine Rauchbombe gezündet.

Zudem wurde in der 32. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Nürnberg am 16. Dezember 2015 im Berliner Zuschauerblock eine Vielzahl an Feuerwerkskörper abgebrannt und teilweise Richtung Spielfeld geschossen, so dass die Partie für eine Minute unterbrochen werden musste. In der 66. Minute wurden an selber Stelle abermals Feuerwerkskörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.