20.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Spielbeginn des DFB-Pokalspiels bei Arminia Bielefeld am 28. Oktober 2014 wurden im Berliner Zuschauerbereich sechs pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Ein Bengalo wurde auf das Spielfeld geworfen, wodurch sich der Spielbeginn um etwa eine halbe Minute verzögerte. Darüber hinaus wurde in der 75. Minute im Berliner Zuschauerbereich ein gutes Dutzend Bengalfackeln abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Spielbeginn des DFB-Pokalspiels bei Arminia Bielefeld am 28. Oktober 2014 wurden im Berliner Zuschauerbereich sechs pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Ein Bengalo wurde auf das Spielfeld geworfen, wodurch sich der Spielbeginn um etwa eine halbe Minute verzögerte. Darüber hinaus wurde in der 75. Minute im Berliner Zuschauerbereich ein gutes Dutzend Bengalfackeln abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.