20.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 13. Dezember 2014 wurden im Hannoveraner Zuschauerblock fünf Böller gezündet. Infolgedessen erlitten zwei Personen ein Knalltrauma. Außerdem wurde die Jacke eines Zuschauers durch einen pyrotechnischen Gegenstand beschädigt.

Der Verein hat fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 13. Dezember 2014 wurden im Hannoveraner Zuschauerblock fünf Böller gezündet. Infolgedessen erlitten zwei Personen ein Knalltrauma. Außerdem wurde die Jacke eines Zuschauers durch einen pyrotechnischen Gegenstand beschädigt.

Der Verein hat fristgerecht mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.