20.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Freundschaftsspiels zwischen Eintracht Frankfurt und Leeds United am 21. Juli 2015 im österreichischen Eugendorf stürmten etwa 50 Frankfurter Zuschauer die Einlasskontrolle und wurden handgreiflich gegenüber dem Sicherheitspersonal, wobei zwei Sicherheitskräfte verletzt wurden. Anschließend schnitten Frankfurter Zuschauer Transparente der Leeds-Anhänger vom Zaun.

Während der Partie wurden mehrmals Bengalische Feuer und Rauchkörper gezündet. Nach Schlusspfiff kam es zudem zu Auseinandersetzungen zwischen Frankfurter Zuschauern und Anhängern des gegnerischen Teams.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Freundschaftsspiels zwischen Eintracht Frankfurt und Leeds United am 21. Juli 2015 im österreichischen Eugendorf stürmten etwa 50 Frankfurter Zuschauer die Einlasskontrolle und wurden handgreiflich gegenüber dem Sicherheitspersonal, wobei zwei Sicherheitskräfte verletzt wurden. Anschließend schnitten Frankfurter Zuschauer Transparente der Leeds-Anhänger vom Zaun.

Während der Partie wurden mehrmals Bengalische Feuer und Rauchkörper gezündet. Nach Schlusspfiff kam es zudem zu Auseinandersetzungen zwischen Frankfurter Zuschauern und Anhängern des gegnerischen Teams.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.