20.000 Euro Geldstrafe für den VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

In der 81. Minute des DFB-Pokalspiels gegen die TSG Hoffenheim am 3. März 2015 wurden vier Feuerzeuge aus dem Aalener Zuschauerblock in den Strafraum der Gäste geworfen.

Darüber wurden vor und während des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 17. Mai 2015 im Aalener Zuschauerbereich zu mehreren Zeitpunkten pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und teilweise auf das Spielfeld geworfen, was unter anderem in der 57. Minute zu einer einminütigen Spielunterbrechung führte. Zudem wurden im selben Zuschauerbereich eine Heidenheimer Fahne und mehrere Heidenheimer Fanutensilien verbrannt und Fahnen mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

In der 81. Minute des DFB-Pokalspiels gegen die TSG Hoffenheim am 3. März 2015 wurden vier Feuerzeuge aus dem Aalener Zuschauerblock in den Strafraum der Gäste geworfen.

Darüber wurden vor und während des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 17. Mai 2015 im Aalener Zuschauerbereich zu mehreren Zeitpunkten pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und teilweise auf das Spielfeld geworfen, was unter anderem in der 57. Minute zu einer einminütigen Spielunterbrechung führte. Zudem wurden im selben Zuschauerbereich eine Heidenheimer Fahne und mehrere Heidenheimer Fanutensilien verbrannt und Fahnen mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.