20.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Zum einen hatte sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit des Zweitligaheimspiels gegen den FC St. Pauli am 5. Dezember 2014 um eine Minute verzögert, weil im Bochumer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt wurden. Zum anderen musste das Zweitligaspiel beim SV Sandhausen am 12. Dezember 2014 in der 46. Minute für knapp zwei Minuten unterbrochen werden, weil im Bochumer Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik mit starker Rauchentwicklung gezündet wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Zum einen hatte sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit des Zweitligaheimspiels gegen den FC St. Pauli am 5. Dezember 2014 um eine Minute verzögert, weil im Bochumer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt wurden. Zum anderen musste das Zweitligaspiel beim SV Sandhausen am 12. Dezember 2014 in der 46. Minute für knapp zwei Minuten unterbrochen werden, weil im Bochumer Zuschauerblock vermehrt Pyrotechnik mit starker Rauchentwicklung gezündet wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.