20.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens und wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels bei Eintracht Frankfurt am 6. April 2013 wurden mehrmals Rauchbomben im Münchner Zuschauerblock gezündet. Zudem wurde im Endspiel um den DFB-Pokal gegen den VfB Stuttgart am 1. Juni in Berlin vor dem Anpfiff und in der 38. sowie 46. Minute Feuerwerk im dem Münchner Zuschauerblock gezündet.

Darüber hinaus lief beim Bundesligaspiel gegen den SC Freiburg am 27. April 2013 in der Nachspielzeit der zweiten Halbzeit eine Zuschauerin auf das Spielfeld. Die Partie wurde daraufhin von Schiedsrichter Christian Dingert (Lebecksmühle) unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/nse]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens und wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels bei Eintracht Frankfurt am 6. April 2013 wurden mehrmals Rauchbomben im Münchner Zuschauerblock gezündet. Zudem wurde im Endspiel um den DFB-Pokal gegen den VfB Stuttgart am 1. Juni in Berlin vor dem Anpfiff und in der 38. sowie 46. Minute Feuerwerk im dem Münchner Zuschauerblock gezündet.

Darüber hinaus lief beim Bundesligaspiel gegen den SC Freiburg am 27. April 2013 in der Nachspielzeit der zweiten Halbzeit eine Zuschauerin auf das Spielfeld. Die Partie wurde daraufhin von Schiedsrichter Christian Dingert (Lebecksmühle) unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.