20.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 19. Dezember 2014 waren im Münchner Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 19. Dezember 2014 waren im Münchner Zuschauerblock zahlreiche Bengalische Feuer abgebrannt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.