2000 Euro Geldstrafe für Stuttgarter Kickers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 80. Minute des Drittligaspiels beim VfB Stuttgart II am 18. Oktober 2015 wurden aus dem Kickers-Zuschauerblock mehrere Plastikbecher in Richtung von Spielern des VfB Stuttgart geworfen.

Darüber hinaus wurden in der 77. Minute der Drittligapartie gegen den VfL Osnabrück am 18. Dezember 2015 Gegenstände aus dem Stuttgarter Zuschauerblock in Richtung eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Ein Feuerzeug verfehlte ihn nur knapp. In der 89. Minute wurden zudem leere Bierbecher in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 80. Minute des Drittligaspiels beim VfB Stuttgart II am 18. Oktober 2015 wurden aus dem Kickers-Zuschauerblock mehrere Plastikbecher in Richtung von Spielern des VfB Stuttgart geworfen.

Darüber hinaus wurden in der 77. Minute der Drittligapartie gegen den VfL Osnabrück am 18. Dezember 2015 Gegenstände aus dem Stuttgarter Zuschauerblock in Richtung eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Ein Feuerzeug verfehlte ihn nur knapp. In der 89. Minute wurden zudem leere Bierbecher in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.