2000 Euro Geldstrafe für Sportfreunde Lotte

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 74. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 14. März 2017 wurden im Lotter Zuschauerblock Laser benutzt, um Spieler zu blenden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 74. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 14. März 2017 wurden im Lotter Zuschauerblock Laser benutzt, um Spieler zu blenden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.