2000 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 79. und 83. Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 30. April 2017 wurde im Zwickauer Zuschauerbereich jeweils ein Rauchkörper abgebrannt. Darüber hinaus wurde in der zehnten Minute des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 20. Mai 2017 im Bereich der Gästezuschauer eine Rauchbombe entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 79. und 83. Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 30. April 2017 wurde im Zwickauer Zuschauerbereich jeweils ein Rauchkörper abgebrannt. Darüber hinaus wurde in der zehnten Minute des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 20. Mai 2017 im Bereich der Gästezuschauer eine Rauchbombe entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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