2000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 90. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 14. Mai 2017 lief während einer Unterbrechung ein Zuschauer aus dem heimischen Block auf das Spielfeld. Anschließend wurde er von den Ordnern wieder vom Platz geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 90. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 14. Mai 2017 lief während einer Unterbrechung ein Zuschauer aus dem heimischen Block auf das Spielfeld. Anschließend wurde er von den Ordnern wieder vom Platz geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.