2000 Euro Geldstrafe für Bruno Hübner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sportdirektor Bruno Hübner vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 88. Spielminute des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 17. September 2016 wurde Hübner durch Schiedsrichter Christian Dingert des Innenraums verwiesen.

Hübner hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sportdirektor Bruno Hübner vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 88. Spielminute des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 17. September 2016 wurde Hübner durch Schiedsrichter Christian Dingert des Innenraums verwiesen.

Hübner hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.