18.000 Euro Geldstrafe für VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

Während der Zweitligaspiele gegen den MSV Duisburg am 1. August 2015, gegen Union Berlin am 20. November 2015 und beim MSV Duisburg am 20. Dezember 2015 waren Bochumer Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik aufgefallen, ebenso während des DFB-Pokalspiels beim FSV Salmrohr am 9. August 2015.

Hinzu kommen Bierbecher-Würfe aus dem Bochumer Zuschauerblock in Richtung der Gästespieler während der Zweitligaspiele gegen den 1. FC Kaiserslautern am 25. September 2015 und gegen Union Berlin am 20. November 2015 sowie ein Feuerzeug-Wurf in den Strafraum der Gästemannschaft kurz vor Ende des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 30. Oktober 2015.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

Während der Zweitligaspiele gegen den MSV Duisburg am 1. August 2015, gegen Union Berlin am 20. November 2015 und beim MSV Duisburg am 20. Dezember 2015 waren Bochumer Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik aufgefallen, ebenso während des DFB-Pokalspiels beim FSV Salmrohr am 9. August 2015.

Hinzu kommen Bierbecher-Würfe aus dem Bochumer Zuschauerblock in Richtung der Gästespieler während der Zweitligaspiele gegen den 1. FC Kaiserslautern am 25. September 2015 und gegen Union Berlin am 20. November 2015 sowie ein Feuerzeug-Wurf in den Strafraum der Gästemannschaft kurz vor Ende des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 30. Oktober 2015.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.