18.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

Während des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 19. Oktober 2013 wurde im Frankfurter Zuschauerblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus wurden während des Heimspiels gegen 1899 Hoffenheim am 7. Dezember 2013 aus dem Zuschauerblock der Gastgeber mehrere Gegenstände in Richtung eines jubelnden Hoffenheimer Spielers geworfen. Zudem wurden in der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 20. Dezember 2013 aus dem Frankfurter Zuschauerblock mehrere Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

Während des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 19. Oktober 2013 wurde im Frankfurter Zuschauerblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus wurden während des Heimspiels gegen 1899 Hoffenheim am 7. Dezember 2013 aus dem Zuschauerblock der Gastgeber mehrere Gegenstände in Richtung eines jubelnden Hoffenheimer Spielers geworfen. Zudem wurden in der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 20. Dezember 2013 aus dem Frankfurter Zuschauerblock mehrere Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.