17.500 Euro Geldstrafe für den HSV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro belegt.

In der DFB-Pokalpartie gegen den 1. FC Köln am 7. Februar 2017 sowie den Bundesligapartien beim RB Leipzig am 11. Februar 2017 und gegen Hertha BSC am 5. März 2017 wurden im Hamburger Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro belegt.

In der DFB-Pokalpartie gegen den 1. FC Köln am 7. Februar 2017 sowie den Bundesligapartien beim RB Leipzig am 11. Februar 2017 und gegen Hertha BSC am 5. März 2017 wurden im Hamburger Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.