17.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 8. Februar 2015 waren im Gästeblock zahlreiche Rauchtöpfe und Bengalische Feuer abgebrannt worden. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich der Wiederanpfiff um drei Minuten. Ein Bengalisches Feuer war auch während des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 22. März 2015 im Kaiserslauterer Zuschauerbereich gezündet worden.

Im Laufe des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 13. April 2015 und des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 20. April 2015 waren verschiedene Gegenstände aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich in Richtung Spielfeld geworfen worden. Nach dem Spiel gegen Leipzig war zudem ein "Flitzer" über das Spielfeld gelaufen und hatte die Gästespieler beleidigt.

Der 1. FC Kaiserslautern hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 8. Februar 2015 waren im Gästeblock zahlreiche Rauchtöpfe und Bengalische Feuer abgebrannt worden. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich der Wiederanpfiff um drei Minuten. Ein Bengalisches Feuer war auch während des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 22. März 2015 im Kaiserslauterer Zuschauerbereich gezündet worden.

Im Laufe des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 13. April 2015 und des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 20. April 2015 waren verschiedene Gegenstände aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich in Richtung Spielfeld geworfen worden. Nach dem Spiel gegen Leipzig war zudem ein "Flitzer" über das Spielfeld gelaufen und hatte die Gästespieler beleidigt.

Der 1. FC Kaiserslautern hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.