Kaiserslautern: 15.000 Euro Geldstrafe und Bewährungsverlängerung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Oktober 2017 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein weiteres halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende des Jahres 2016 gelaufen und war mit Sportgerichts-Urteil vom 18. August 2016 bereits um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017 verlängert worden.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels bei Erzgebirge Aue am 14. Mai 2017 überkletterten etwa 30 Gästezuschauer den Zaun zum Innenraum und liefen in Richtung ihrer Mannschaft. Es kam zu hitzigen Wortgefechten. Zudem wurden mehrere Gegenstände aus dem Gästeblock in den Innenraum geworfen. Die Polizei musste einschreiten.

Darüber hinaus wurden nach Schlusspfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 21. Mai 2017 zahlreiche pyrotechnische Gegenstände im heimischen Zuschauerbereich angezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Bis zu 5000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Oktober 2017 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein weiteres halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende des Jahres 2016 gelaufen und war mit Sportgerichts-Urteil vom 18. August 2016 bereits um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017 verlängert worden.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels bei Erzgebirge Aue am 14. Mai 2017 überkletterten etwa 30 Gästezuschauer den Zaun zum Innenraum und liefen in Richtung ihrer Mannschaft. Es kam zu hitzigen Wortgefechten. Zudem wurden mehrere Gegenstände aus dem Gästeblock in den Innenraum geworfen. Die Polizei musste einschreiten.

Darüber hinaus wurden nach Schlusspfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 21. Mai 2017 zahlreiche pyrotechnische Gegenstände im heimischen Zuschauerbereich angezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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