15.000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt.

Von der Geldstrafe kann der Verein 7500 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB dann bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen.

Kurz vor Anpfiff des Dresdner Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 4. Dezember 2015 wurden im Dresdner Zuschauerbereich verstärkt Bengalos abgebrannt. Ein ähnliches Szenario gab es auch nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 17. Dezember 2015, während beim Drittliga-Spiel gegen Preußen Münster am 28. November 2015 ein Böller im Dresdner Zuschauerblock detonierte.

Darüber hinaus durchbrachen gut zwei Dutzend Dresdner Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 23. Januar 2016 eine Kontrolleinrichtung im Vorfeld des Stadionzugangs.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt.

Von der Geldstrafe kann der Verein 7500 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB dann bis zum 31. Juli 2016 nachzuweisen.

Kurz vor Anpfiff des Dresdner Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 4. Dezember 2015 wurden im Dresdner Zuschauerbereich verstärkt Bengalos abgebrannt. Ein ähnliches Szenario gab es auch nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 17. Dezember 2015, während beim Drittliga-Spiel gegen Preußen Münster am 28. November 2015 ein Böller im Dresdner Zuschauerblock detonierte.

Darüber hinaus durchbrachen gut zwei Dutzend Dresdner Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 23. Januar 2016 eine Kontrolleinrichtung im Vorfeld des Stadionzugangs.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.