15.000 Euro Geldstrafe für die SpVgg Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 20. Dezember 2014 wurden im Fürther Zuschauerbereich ein grüner Rauchkörper, ein Bengalisches Feuer, ein Knallkörper und eine Leuchtrakete gezündet. Letztere landete auf der Tartanbahn. Nach Anpfiff beider Halbzeiten wurden im Fürther Zuschauerbereich darüber hinaus insgesamt acht Bengalos, drei Rauchkörper und mehrere Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 20. Dezember 2014 wurden im Fürther Zuschauerbereich ein grüner Rauchkörper, ein Bengalisches Feuer, ein Knallkörper und eine Leuchtrakete gezündet. Letztere landete auf der Tartanbahn. Nach Anpfiff beider Halbzeiten wurden im Fürther Zuschauerbereich darüber hinaus insgesamt acht Bengalos, drei Rauchkörper und mehrere Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.