15.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Während der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 6. Februar 2016 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich mehrere Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus strömten nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 7. Mai 2016 rund 500 Stuttgarter Zuschauer auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Während der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 6. Februar 2016 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich mehrere Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus strömten nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 7. Mai 2016 rund 500 Stuttgarter Zuschauer auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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