15.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den SV Werder Bremen am 12. April 2015 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich etwa 16 Bengalische Feuer abgebrannt und mehrere Rauchbomben gezündet. Zudem wurde während der Partie und vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim SC Paderborn 07 am 23. Mai 2015 massiv Pyrotechnik im Bereich des Gästeteams abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den SV Werder Bremen am 12. April 2015 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich etwa 16 Bengalische Feuer abgebrannt und mehrere Rauchbomben gezündet. Zudem wurde während der Partie und vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim SC Paderborn 07 am 23. Mai 2015 massiv Pyrotechnik im Bereich des Gästeteams abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.