15.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 30. August 2015 wurden im Nürnberger Zuschauerblock circa 40 bunte Rauchkörper gezündet, die eine erhebliche Rauchentwicklung verursachten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 30. August 2015 wurden im Nürnberger Zuschauerblock circa 40 bunte Rauchkörper gezündet, die eine erhebliche Rauchentwicklung verursachten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.