15.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Die Bundesliga-Begegnung bei Bayer 04 Leverkusen am 15. April 2017 musste in der Nachspielzeit unterbrochen werden, weil ein Zuschauer aus dem Gästeblock Richtung Spielfeld gelaufen war. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Bundesligaspiele beim VfL Wolfsburg am 29. April 2017 und bei RB Leipzig am 13. Mai 2017 jeweils Pyrotechnik im Münchner Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Die Bundesliga-Begegnung bei Bayer 04 Leverkusen am 15. April 2017 musste in der Nachspielzeit unterbrochen werden, weil ein Zuschauer aus dem Gästeblock Richtung Spielfeld gelaufen war. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Bundesligaspiele beim VfL Wolfsburg am 29. April 2017 und bei RB Leipzig am 13. Mai 2017 jeweils Pyrotechnik im Münchner Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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