15.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Während der Bundesligaspiele bei Eintracht Frankfurt am 15. Oktober 2016 sowie beim SV Darmstadt 98 am 18. Dezember 2016 wurde im Münchner Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Während der Bundesligaspiele bei Eintracht Frankfurt am 15. Oktober 2016 sowie beim SV Darmstadt 98 am 18. Dezember 2016 wurde im Münchner Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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