1500 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim SC Fortuna Köln am 20. Februar 2016 wurde im Wiesbadener Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Dabei entwickelte sich Rauch.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim SC Fortuna Köln am 20. Februar 2016 wurde im Wiesbadener Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Dabei entwickelte sich Rauch.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.