1500 Euro Geldstrafe für Sportfreunde Lotte

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 82. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 29. April 2017 war ein Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen, der anschließend vom Ordnungsdienst abgeführt wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 82. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 29. April 2017 war ein Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen, der anschließend vom Ordnungsdienst abgeführt wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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