1500 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Hansa Rostock am 14. Mai 2016 war ein lauter Böller im Hallenser Zuschauerblock explodiert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Hansa Rostock am 14. Mai 2016 war ein lauter Böller im Hallenser Zuschauerblock explodiert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.