1500 Euro Geldstrafe für den FSV Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 70. Minute des Drittligaspiels zwischen dem 1. FSV Mainz 05 II und dem Halleschen FC am 25. September 2015 wurden im Mainzer Zuschauerblock Leuchtkörper gezündet. Es kam zu einer entsprechenden Rauchentwicklung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 70. Minute des Drittligaspiels zwischen dem 1. FSV Mainz 05 II und dem Halleschen FC am 25. September 2015 wurden im Mainzer Zuschauerblock Leuchtkörper gezündet. Es kam zu einer entsprechenden Rauchentwicklung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.