14.000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt. Von dieser kann der Verein bis zu 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB bis zum 30. Juli 2016 nachzuweisen.

Vor dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga gegen die SG Dynamo Dresden am 07.02.2016 wurden im Hallenser Fanblock beim Einlaufen der Mannschaften zahlreiche Bengalische Feuer gezündet. Nach dem Spiel wurden zudem Fanutensilien angezündet.

In der 32. Minute des Meisterschaftsspiels der 3. Liga beim SC Preußen Münster am 13.02.2016 kam es im Stadionbereich zu körperlichen Auseinandersetzungen unter Hallenser Fans. Bei dem anschließenden Polizeieinsatz wurden zwei Polizisten von Hallenser Fans attackiert und verletzt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt. Von dieser kann der Verein bis zu 4.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem DFB bis zum 30. Juli 2016 nachzuweisen.

Vor dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga gegen die SG Dynamo Dresden am 07.02.2016 wurden im Hallenser Fanblock beim Einlaufen der Mannschaften zahlreiche Bengalische Feuer gezündet. Nach dem Spiel wurden zudem Fanutensilien angezündet.

In der 32. Minute des Meisterschaftsspiels der 3. Liga beim SC Preußen Münster am 13.02.2016 kam es im Stadionbereich zu körperlichen Auseinandersetzungen unter Hallenser Fans. Bei dem anschließenden Polizeieinsatz wurden zwei Polizisten von Hallenser Fans attackiert und verletzt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.