14.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.

Gegen Ende der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 13. Februar 2016 wurden im Kölner Zuschauerblock ein langes Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus wurden vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 14. Mai 2016 mehrere Rauchbomben im Kölner Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.000 Euro belegt.

Gegen Ende der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 13. Februar 2016 wurden im Kölner Zuschauerblock ein langes Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus wurden vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 14. Mai 2016 mehrere Rauchbomben im Kölner Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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