12.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.500 Euro belegt.

Vor Beginn der Begegnung im DFB-Pokal beim FC-Astoria Walldorf am 7. Februar 2017 wurden im Bielefelder Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, in der 52. Minute wurden erneut mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurden Mitte der zweiten Halbzeit aus dem Bielefelder Zuschauerblock unsportliche und beleidigende Äußerungen gerufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.500 Euro belegt.

Vor Beginn der Begegnung im DFB-Pokal beim FC-Astoria Walldorf am 7. Februar 2017 wurden im Bielefelder Zuschauerbereich zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, in der 52. Minute wurden erneut mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurden Mitte der zweiten Halbzeit aus dem Bielefelder Zuschauerblock unsportliche und beleidigende Äußerungen gerufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.