12.000 Euro Strafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens und wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 21. September 2013 wurde aus dem Bremer Zuschauerblock ein Rauchkörper geworfen sowie eine weitere Rauchbombe gezündet. Beim Heimspiel gegen Hannover 96 am 3. November 2013 lief in der 87. Minute in einer Spielunterbrechung ein Flitzer auf das Spielfeld. Darüber hinaus wurde in der 34. Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 13. Dezember 2013 im Bremer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens und wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 21. September 2013 wurde aus dem Bremer Zuschauerblock ein Rauchkörper geworfen sowie eine weitere Rauchbombe gezündet. Beim Heimspiel gegen Hannover 96 am 3. November 2013 lief in der 87. Minute in einer Spielunterbrechung ein Flitzer auf das Spielfeld. Darüber hinaus wurde in der 34. Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 13. Dezember 2013 im Bremer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.