12.000 Euro Geldstrafe für VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 24. Oktober 2015 wurden im Wolfsburger Zuschauerbereich mehrere Nebeltöpfe abgebrannt, wodurch sich der Beginn der Partie wegen der starken Rauchentwicklung um etwa zweieinhalb Minuten verzögerte. In der 78. Minute wurden im Wolfsburger Zuschauerblock abermals mehrere Nebeltöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 24. Oktober 2015 wurden im Wolfsburger Zuschauerbereich mehrere Nebeltöpfe abgebrannt, wodurch sich der Beginn der Partie wegen der starken Rauchentwicklung um etwa zweieinhalb Minuten verzögerte. In der 78. Minute wurden im Wolfsburger Zuschauerblock abermals mehrere Nebeltöpfe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.