12.000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 4. Februar 2017 hatte ein Zuschauer Affenlaute in Richtung des farbigen FSV-Spielers La'Vere Corbin-Ong gemacht. Zudem gab es diskriminierende Rufe in Richtung der im Frankfurter Zuschauerblock befindlichen Anhänger des FC Carl Zeiss Jena. Nach Spielschluss kam es ferner zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Erfurter Zuschauern sowie Polizei und Ordnungsdienst.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 4. Februar 2017 hatte ein Zuschauer Affenlaute in Richtung des farbigen FSV-Spielers La'Vere Corbin-Ong gemacht. Zudem gab es diskriminierende Rufe in Richtung der im Frankfurter Zuschauerblock befindlichen Anhänger des FC Carl Zeiss Jena. Nach Spielschluss kam es ferner zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Erfurter Zuschauern sowie Polizei und Ordnungsdienst.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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