12.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 1. März 2016 wurde im Hannoveraner Zuschauerbereich ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Zudem wurde in der 48. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 15. April 2016 im Hannoveraner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 1. März 2016 wurde im Hannoveraner Zuschauerbereich ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Zudem wurde in der 48. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 15. April 2016 im Hannoveraner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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