12.000 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Dies wäre dem DFB bis zum 31. August 2017 nachzuweisen.

Vor dem Spiel um den DFB-Pokal gegen den Hamburger SV am 25. Oktober 2016 wurden im Hallenser Zuschauerblock mehrere Signalfackeln gezündet. In der 58. und 63. Spielminute wurde zudem jeweils ein Böller gezündet.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim Chemnitzer FC am 04. Februar 2017 wurde im Hallenser Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer gezündet.

Vor dem Meisterschaftsspiel beim FC Hansa Rostock am 19. Februar 2017 kam es zu Sachbeschädigungen in der Gästetoilette.

Vor dem Meisterschaftsspiel gegen den VfR Aalen am 14. März 2017 in Halle wurde im Hallenser Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt.

Während des Meisterschaftsspiels beim FSV Zwickau am 02. April 2017 wurden im Hallenser Zuschauerblock geringe Mengen Rauchpulver gezündet. Nach der Partie war es im Zuschauerblock zu körperlichen Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst gekommen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Dies wäre dem DFB bis zum 31. August 2017 nachzuweisen.

Vor dem Spiel um den DFB-Pokal gegen den Hamburger SV am 25. Oktober 2016 wurden im Hallenser Zuschauerblock mehrere Signalfackeln gezündet. In der 58. und 63. Spielminute wurde zudem jeweils ein Böller gezündet.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim Chemnitzer FC am 04. Februar 2017 wurde im Hallenser Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer gezündet.

Vor dem Meisterschaftsspiel beim FC Hansa Rostock am 19. Februar 2017 kam es zu Sachbeschädigungen in der Gästetoilette.

Vor dem Meisterschaftsspiel gegen den VfR Aalen am 14. März 2017 in Halle wurde im Hallenser Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt.

Während des Meisterschaftsspiels beim FSV Zwickau am 02. April 2017 wurden im Hallenser Zuschauerblock geringe Mengen Rauchpulver gezündet. Nach der Partie war es im Zuschauerblock zu körperlichen Auseinandersetzungen mit dem Ordnungsdienst gekommen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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