12.000 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 20. September 2016 hatte eine Fürther Zuschauergruppe versucht, unkontrolliert in den Block der Gäste zu stürmen. Dies konnte nur durch den Einsatz von Polizei- und Ordnungskräften verhindert werden. Darüber hinaus wurden im Fürther Zuschauerblock kurz vor Anpfiff der Begegnung vermehrt Rauchkörper, Bengalische Feuer und Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 20. September 2016 hatte eine Fürther Zuschauergruppe versucht, unkontrolliert in den Block der Gäste zu stürmen. Dies konnte nur durch den Einsatz von Polizei- und Ordnungskräften verhindert werden. Darüber hinaus wurden im Fürther Zuschauerblock kurz vor Anpfiff der Begegnung vermehrt Rauchkörper, Bengalische Feuer und Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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