12.000 Euro Geldstrafe für Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 21. Mai 2017 wurde im heimischen Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurden kurz nach Beginn der zweiten Halbzeit mehrere Papierrollen aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich auf den Rasen geworfen, weshalb die Begegnung für gut zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 21. Mai 2017 wurde im heimischen Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurden kurz nach Beginn der zweiten Halbzeit mehrere Papierrollen aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich auf den Rasen geworfen, weshalb die Begegnung für gut zwei Minuten unterbrochen werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.