12.000 Euro Geldstrafe für den VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

In der 16. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 5. Dezember 2014 wurden im Aalener Zuschauerbereich pyrotechnische Gegenstände gezündet. Dabei wurden drei noch leicht brennende Benaglos in den Innenraum fallen gelassen.

Zudem wurde in der 90. Minute des Zweitligaheimspiel gegen RB Leipzig am 17. Dezember 2014 während einer Spielunterbrechung ein Knallkörper aus dem Aalener Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen, der im Leipziger Strafraum landete.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

In der 16. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 5. Dezember 2014 wurden im Aalener Zuschauerbereich pyrotechnische Gegenstände gezündet. Dabei wurden drei noch leicht brennende Benaglos in den Innenraum fallen gelassen.

Zudem wurde in der 90. Minute des Zweitligaheimspiel gegen RB Leipzig am 17. Dezember 2014 während einer Spielunterbrechung ein Knallkörper aus dem Aalener Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen, der im Leipziger Strafraum landete.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.